Dienstleistungen
Prüfung und Wartung
Gemäß der ASR A1.7 und den geltenden Normen (EN 13241-1) müssen folgende Anlagen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen überprüft werden.
- kraftbetätigte Tore (z.B. Sektionaltore, Hubtore, Rolltore, Rollgitter, Falttore)
- automatische Schiebetüranlagen
- Feststellanlagen
- Fluchtwegtüren / Fluchtwegsysteme
- Rauch- Wärmeabzugsanlagen