Dienstleistungen

Prüfung und Wartung

 

Gemäß der ASR A1.7 und den geltenden Normen (EN 13241-1) müssen folgende Anlagen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen überprüft werden.

  • kraftbetätigte Tore (z.B. Sektionaltore, Hubtore, Rolltore, Rollgitter, Falttore)
  • automatische Schiebetüranlagen
  • Feststellanlagen
  • Fluchtwegtüren / Fluchtwegsysteme
  • Rauch- Wärmeabzugsanlagen